- 1537 - 1277. B(olesl.) und H(einr.), Herzog von Schlesien, (nach Stenzels Vermuthung Heinrich von Glogau, doch ist es mir wahrscheinlicher, dass Heinrich von Jauer, der älteste Sohn Boleslaw's, der so häufig mit dem Vater zusammen Urkunden ausstellt, gemeint ist, die Bezeichnung eines Glogauer Herzogs mit dux Zlesie ohne weiteren Zusatz wäre ungewöhnlich, freilich könnte es locken, bei der ersten weiteren Erwähnung der Glogauer Herzoge in Z. 10 bei Voigt die Lücke fra . . durch fratribus auszufüllen, was dann einen besseren Text geben würde als die Lesarten Stenzels und des Prager Codex, die zu der Annahme zwingen, Boleslaw erwähne erst seine Söhne, dann seine fideles, d. h. seine Barone, und dann erst die Herzoge von Glogau) urkundet, zugleich im Namen von Boleslaw's 3 Söhnen, Heinrich, Bernhard und Bolko und der Herzoge von Glogau, dass der mit dem Herzog H(einr.) von Breslau abgeschlossene Friedensvertrag bis nächste Mariä Reinigung (Febr. 2) und von da an ein ganzes Jahr dauern solle, und während der Zeit solle auf der Grenze zwischen den Ausstellern und dem Breslauer Herzog keine neue Burg gebaut, sondern nur die bereits vorhandenen im Stand erhalten werden. In die Verträge eingeschlossen werden auch die Adligen B. und H., welche, falls sie in einer unter das Gericht der Aussteller gehörigen Sache vorgeladen werden, unter sicherem Geleite vor den Letzteren erscheinen sollen. Die Aussteller haben ferner mit H. H. von Breslau Gegenseitigkeit der Proskriptionen für den Umfang ihrer Lande ausgemacht. Die Unterthanen des Herzogs von Breslau dürfen erforderlichen Falls in den Landen der Aussteller ihr Recht verfolgen unter herzoglichem Geleite. Ungleich besser als in den Drucken bei Bodmann cod. ep. Rudolphi 290 und Stenzel Ss. r. Sil. II. 476 bei Voigt Henr. Ital. 61 Die Collation von dessen Text verglichen mit der Handschrift des Prager Domkapitels im P.-A. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |